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Download Bescheinigungen

Technischer Leitfaden zu Normen und Anwendungen:


Bitte beachten Sie bei Fugenband-Bestellungen folgendes:

Gemäß ZTV Fug-StB 15 und ZTV A-StB 97/06 sind Fugenfüllungen
in Verkehrsflächen und bei Aufgrabungen mind. 10 mm breit auszubilden.
Fugenbänder mit geringeren Breiten dürfen nicht verwendet werden!

Achtung!

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihrer Oberflächenbehandlungen den Hinweis in der ZTV BEA-StB 09/13, dass Oberflächenbehandlungen nur von Mitte April bis Mitte September ausgeführt werden sollen.

Ihr SSVG-Team

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